Überspringen zu Hauptinhalt

Als Gutachter übernimmt man die Aufgabe einen Sachverhalt neutral zu untersuchen und anschließend verständlich zu schildern. Für diese Tätigkeit bedarf es einer langjährigen Erfahrung, einer ständigen Fortbildung und der nötigen Sachlichkeit und den gewissen Abstand zu den Beteiligten.

gutachtenBei den betreuten Bauvorhaben handelt es sich in der Regel um kostspielige Infrastrukturmaßnahmen. Oft bieten sich verschiedene Lösungen an, die monetär zu bewerten sind, d. h. es geht um eine wirtschaftliche Bewertung von Investitionsvorhaben. Für wasserwirtschaftliche Aufgaben ist als Standard-Gutachten eine dynamische Kostenvergleichsrechnung nach den KVR-Leitlinien (in Abstimmung mit LAWA und DVGW) zu erarbeiten.

Als Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (PSW) ist Herr Boris John seit 1997 durch das Bayerische Landesamt der Wasserwirtschaft (LfU) anerkannt. Für folgende Tätigkeitsbereiche ist er zugelassen:

  • Thermische Nutzung (offene Systeme); Wärmepumpen/Kärteanlagen/Wasser-Wasser
  • Kleinkläranlagen:
    Erstellung von Gutachten nach Art. 70, Abs. 1, Nr. 2 BayWG
    Erstellung von Bescheinigungen nach Art. 60 BayWG
    Erstellung von Gutachten und Abnahmeprotokollen für die Zuwendung von Kleinkläranlagen nach RZKKA https://www.rzkka.bayern.de/logoff.do
  • Eigenüberwachung:
    Durchführung der Eigenüberwachung für Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen
  • Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) und Grundstücksanschlüsse:
    Kontrolle von Grundstücksentwässerungsanlagen und Grundstücksanschlüssen nach Art. 58 Abs. 1 Satz 5 BayWG.

Bei Maßnahmen im Bereich der Regenwasserbewirtschaftung, in Trinkwasserschutzgebieten oder größeren, gewerblichen Baumaßnahmen mit einer hohen Versiegelungsdichte ist ein Gutachten nach Art. 61 BayWG zu fertigen – die sog. Bauabnahme ist baubegleitend durchzuführen und schließt mit einem Gutachten ab.

 

 

An den Anfang scrollen