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Hydraulikbühne,-Arbeiten-bei-Arbeiten-über-7-m
Hydraulikbühne, Arbeiten bei Arbeiten über 7 m, Hallenbau München-Freimann

Mit der europaweit geltenden Baustellverordnung BaustellV sind bei fast allen Neubauten und Umbauten sogenannte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) durch den Bauherren zu bestellen. Der Bauherr ist Veranlasser der Maßnahme und ist daher verpflichtet sich um den Gesundheitsschutz der auf der Baustelle tätigen Personen gemäß den gesetzlichen Auflagen zu kümmern.

Geeignete Koordinatoren im Sinne der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen RAB 30 ist, wer über ausreichende

  • baufachliche Kenntnisse als Architekt oder Ingenieur verfügt,
  • arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und
  • Koordinatorenkenntnisse sowie
  • Mindestens zweijährige berufliche Erfahrung verfügt.
SiGe-Neubau_03
Schneiden von Gasbetonsteinen, Schutzbrille, Handschuhe, Atemschutz, Sicherheitsschuhe

Bei gefährlichen Arbeiten ist in jedem Fall ein SiGe-Koordinator zu bestellen. Dies sind nach Anhang II der BaustellenV im Sinne von § 2 Abs. 3:

  • Arbeiten bei denen die Beschäftigten der gefahr des versinkens, des Verschüttet werdens in Baugruben oder in Gräben mit einer Tiefe von 5 m oder des Absturzes aus einer Höhe von mehr als 7 m ausgesetzt sind.
  • Arbeiten, bei denen die Beschäftigten explosionsgefährdeten, hochentzündlichen, krebserzeugenden (Kategorie 1 oder 2), erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden oder sehr giftigen Stoffen und Zubereitungen im Sinne der Gefahrstoffverordnung oder biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 3 und 4 im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (ABl. EG Nr. L 374 S. 1) ausgesetzt sind.
  • Arbeiten mit ionisierenden Strahlungen, die die Festlegung von Kontroll- oder Überwachungsbereichen im Sinne der Strahlenschutz- sowie im Sinne der Röntgenverordnung erfordern,
  • Arbeiten in einem geringeren Abstand als 5 m von Hochspannungsleitungen,
  • Arbeiten, bei denen die unmittelbare Gefahr des Ertrinkens besteht,
  • Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten und Tunnelbau,
  • Arbeiten mit Tauchgeräten,
  • Arbeiten in Druckluft,
  • Arbeiten, bei denen Sprengstoff oder Sprengschnüre eingesetzt werden,
  • Aufbau oder Abbau von Massivbauelementen mit mehr als 10 t Einzelgewicht.

Baufachliche Kenntnisse können je nach Art und Umfang des Bauvorhabens in folgenden Bereichen erforderlich sein:

  • Funktionelle, technische und organisatorische Planung,
  • Baustoffe,
  • Bauverfahren, Baugeräte,
  • Bauausführung, Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan),
  • Technischer Ausbau, Innenausbau und technische Ausrüstung,
  • Wartung, Unterhalt und Erhaltung baulicher Anlagen u. v. m.
Sicherung-Baukran,-Gerüst;-EFH-Umbau-im-Bestand
Sicherung Baukran, Gerüst; EFH Umbau im Bestand

Um eine Baumaßnahme wirklich sicher abzuwickeln zu können sind eine relativ hohe Präsenz des SiGeKo auf der Baustelle erforderlich, eine Einbindung des Koordinators in die Kommunikation der am Bau beteiligten (regelmäßige Teilnahme an den Jour fixe Terminen) und die Autorisierung des SiGeKo durch den Bauherren, dass vor Ort Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen durchgesetzt werden können.

Die Honorierung des Koordinators ist nicht in der HOAI geregelt, d. h. das frei zu vereinbarende Honorar sollte sich an dem tatsächlichen Aufwand und der Schwierigkeit und dem Gefahrenpotential (siehe Gefährdungsanalyse) – und nicht an der Bausumme – orientieren.

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