Für die Aufnahme von Bestandsanlagen – Kanalisation, Schächte, Gelände, Gebäudehöhen, Fließgewässer, Wehre, Dämme, Regenbehälter etc. – ist eine Vermessung in Lage und Höhe vorzunehmen. Bei der Planung von Neuanlagen ist das vorhandene bzw. das geplante Gelände aufzumessen.
Damit über große Gebiete ein gemeinsamer Höhenbezug als Ausgangspunkt für die örtlichen Nivellements gegeben ist, werden landesweit Höhenpunkte durch Nivellements miteinander zu einem Höhennetz verknüpft. Dieses Nivellementsnetz besteht aus einem grobmaschigen Netz sehr genauer Feinnivellements, die durch kleinere Netze geringerer Genauigkeit verdichtet werden. Die amtlichen Höhenfestpunkte sind an älteren Gebäuden mit einem Bolzen markiert – die Daten des Höhenfestpunktes erhält man vom Vermessungsamt oder aber auch vom Zweckverband der die Abwasserentsorgungsanlagen betreibt.
Die Höhenangaben erfolgen in Meter über Normalnull [m ü. NN], d. h. fälschlicher Weise umgangssprachlich die Höhe über dem Meeresspiegel. Es handelt sich bei dem Deutschen Nullpunkt um einen theoretischen Höhenpunkt, der vom sog. Amsterdamer Pegel übertragen wurde.
Wenn der Vermesser Angaben zu den amtlichen Höhenfestpunkten erhält, ist immer fest zu halten auf welches System sich die Höhenangaben beziehen.
Mit der Höhen- und Lage-Vermessung können geplante Gebäudeentwässerungen in das bestehende Umfeld eingeplant werden, so dass das Abwasser im Freispiegelgefälle in die öffentliche Kanalisation fließt, der Keller gegen Rückstau gesichert werden kann, die Versickerungsanlagen den erforderlichen Abstand zum Grundwasserleiter haben, das Grundstück/Gebäude gegen Überschwemmungen der Vorflut (Fließgewässer o. ä.) geschützt ist etc.
In München erhält man die erforderlichen Daten für einen Kanalanschluss bei der Münchner Stadtentwässerung (MSE) über das sog. Technische Formblatt. Dort sind die Höhen der vorhandenen Straßenkanäle eingetragen.
Einige beispielhafte Gelände-Höhenangaben (die innerhalb der Ortschaft und der Lage auch deutlich von der Angabe abweichen können) aus bearbeiteten Projekten:
Ort |
Geländehöhe im Projektbereich |
Oberschleißheim | ca. 476 m ü. NN |
Geiselbullach | ca. 500 m ü. NN |
Mammendorf | ca. 529 m ü. NN |
München-Schwabing | ca. 510 m ü. NN |
München-Pasing | ca. 525 m ü. NN |
München-Trudering | ca. 542 m ü. NN |
München-Forstenried | ca. 555 m ü. NN |
Hohenbrunn | ca. 559 m ü. NN |
Ottobrunn | ca. 561 m ü. NN |
Oberhaching | ca. 581 m ü. NN |
Höhenkirchen-Siegertsbrunn | ca. 587 m ü. NN |
Geretsried | ca. 607 m ü. NN |
Aying | ca. 609 m ü. NN |
Für die Auslegung einer Versickerungsanlage (Mulde, Rigole, Schacht) ist die Wasserdurchlässigkeit – Versickerungsrate Kf – des Bodens entscheidend. In der Regel sollte ein Bodengutachten bei einer Baumaßnahme vorliegen, die diese Bodendurchlässigkeit untersucht hat.
Wenn dies nicht der Fall ist oder aber schwierige, d. h. niedrige Sickerraten zu erwarten sein werden, dann ist es ratsam vor Ort eine Schürfgrube auszuheben und dort einen Sickerversuch durchzuführen. Mit dem Ergebnis des Sickerversuches kann die Sickeranlage den tatsächlichen Ergebnissen dimensioniert und gebaut werden.
Boden |
Kf-Wert [m/s] |
sandiger Schluff | 10-9 — 10-6 |
schluffiger Sand | 5 x 10-7 — 5 x 10-4 |
Feinsand | 10-5 — 10-3 |
Mittelsand | 10-4 — 5 x 10-2 |
sandiger Kies | 5 x 10-3 — 5 x 10-2 |
Ab einem Kf-Durchlässigkeitsbeiwert von größer 5 x 10-6 m/s kann von ausreichenden bis guten Sickerverhältnissen ausgegangen werden.