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Die Entwässerungsleitungen der einzelnen Grundstücke bilden mit der Anschlussleitung zum öffentlichen Kanal in der Straße die sogenannte Grundstücksentwässerungsanlage (GEA). Sie ist vorwiegend in Privatbesitz und bildet mit den öffentlichen Kanälen ein Gesamtsystem, das das Abwasser schadlos zu den Kläranlagen leitet. Die privaten Grundstücksentwässerrungen bilden somit die äußersten Äste im weit verzweigten Kanalsystem.

Die Zuständigkeiten bzw. die Schnittstelle zwischen öffentlichem und privatem Kanal sind in der jeweiligen Entwässerungssatzung (EWS) fest gelegt. Bei der Münchner Stadtentwässerung (MSE) liegt diese Zuständigkeitsgrenze z. B. an der ersten Muffe des Anschlusskanals (1) oder beim Zweckverband München Südost liegt die Übergabestelle an der Grundstücksgrenze (2).

Neben dieser wichtigen Zuständigkeits-Frage sind für die weitere Planung zu klären:

  • Liegt ein Misch- oder Trennsystem vor?
  • Was für eine Art von Abwasser fällt an, d. h. sind gegebenenfalls Vorreinigungsanlagen, wie Fettfang oder Ölabscheider, erforderlich?
  • An welcher Stelle und in welcher Kanalhöhe im öffentlichen Kanal kann die Anschlussleitung angebunden werden?
  • Wo liegt die Rückstauebene?
  • Auf welchem Niveau liegt das Grundwasser (HHW bzw. MHGW)?
  • Was für einen Boden haben wir, welche Versickerfähigkeit weist der Untergrund auf?
  • Liegt das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet?
  • In welchem Umgriff liegt die Liegenschaft; Bebauungsplan etc.?
  • Bei der Versickerung des Niederschlagswassers auf dem eigenen Grundstück: beeinflusst die Anlage das eigene oder auch noch fremde, nachbarschaftliche Gebäude oder Anlagen?
  • Wie und wo sind die anderen Versorgungsleitungen ins Grundstück und im Grundstück zu verlegen (Gas, Wasser, Telekom, Strom, Fernwärme)?
  • Sind schützenswerte Bäume auf dem Grundstück?
  • Gibt es den Verdacht, dass auf dem Grundstück im Boden Altlasten verborgen sein könnten?

02Eine richtige, d. h. nach DIN EN 1610, Rohrverlegung in offener Bauweise ist die Voraussetzung dafür, dass ein stabiles Rohr-Boden-Gefüge entsteht. Erfolgt dies nicht oder nur unzureichend, so sind in absehbarer Zeit Kanalschäden zu erwarten.

Damit es keine Kellerüberflutung gibt, sind die Entwässerungsgegenstände gegen Rückstau im öffentlichen Kanal zu schützen:

Rückstauverschluss
Entweder über einen Rückstauverschluss

Hebeanlage
oder besser noch über eine Hebeanlage (fäkalienfrei oder auch für Toilettenabwasser geeignet)

 

Die Anforderungen an Grundstücksentwässerungsanlagen lassen sich demnach wie folgt zusammenfassen:

  • Rückstausicherheit ins Gebäude,
  • Dichtheit der Anlage,
  • Kein Austritt von Gasen aus der Anlage,
  • Keine Trinkwasserverunreinigung,
  • Mechanische Beanspruchung genügen,
  • Frosteinwirkung beachten,
  • Korrosion d. h. Abwasserart berücksichtigen und
  • Brandübertragung über die Wanddurchdringungen verhindern.

Bei der Münchner Stadtentwässerung (MSE) kann für die Planung und Genehmigung unter http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/…. eine Broschüre „Der vollständige Entwässerungsantrag“ heruntergeladen werden.

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