Wasserschutzgebiet Trudering
Der Neubau des großzügigen Einfamilienhause liegt am Ende einer Wohnstraße am Rand eines Waldgeländes im Stadteil München-Waldtrudering. In dieser Region im östlichen Rand des Stadtbezirkes Trudering ist ein Naturschutz- aber auch ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Das Wasserschutzgebiet geht über die Stadtgrenze hinaus in den Landkreis München gem. der WasserversorgungsVO 225 vom März 1982 – in die Gemeinde Putzbrunn. Hier gelten wegen der naheliegenden Trinkwassergewinnung der Stadtwerke München erhöhte Anforderungen an den Schutz von Grundwasser und Boden. Diese zeigen sich auch in den Anforderungen an den Betrieb, insbesondere an die Dichtheit, von privaten Entwässerungsleitungen und die schadlose Versickerung von Regenwasser.
Projektziele
- Schmutzwasserentsorgung nach den a. a. R. d. T., Dichtheit nach DIN EN 1610,
- Regenwasserversickerung nach den Anforderungen des Wasserschutzgebietes – Grundwasserschutz – nach DWA Merkblatt M 153 und Arbeitsblatt A 138
- Anschluss der Verkehsflächen an die öffentliche Kanalisation, keine Versickerung,
- Extensive Dachbegrünung zur Reduzierung der Schadstoffe und des Regenwasseranfalls, Erhöhung der Verdunstung und Verbesserung des Kleinklimas.
Projektzeiträume
In 2014
Ausschreibung und Vergabe durch Fachplaner
3 Monate
In 2015
Ausführung Versickerungsanlagen, Umschluss an die Kanalisation
1 Monat
Ausführung extensive Dachbegrünung
1 Monat
Projektbeschreibung
Das zweigeschossige Flachdachgebäude wurde vom Architekten, Bernhard Architekten, mit einer extensiven Dachbegrünung konzipiert. Der Fachplaner hat für die Entwässerung einer Dachfläche von ca. 380 m² die entsprechende Kastenrigole mit Vorreinigungsschächten vorgesehen.
Durch die vorgesehene Kastenrigole von 3,2 m x 2,4 m und das Gründach konnte die Rigole in den Vorgarten bei geringem Platzbedarf eingebaut werden. Außer Schächten mit Siebeinsätzen sind keine weiteren, baulichen Anlagen erforderlich, da das Gründach auch eine grundwasserschützende Funktion ausfüllt. Das Substrat muss allerdings mit mindesten 10 cm Stärke aufgebracht werden, da sonst die Sedum-Bepflanzung bei heißen Sommern vertrocknen kann.
Die so ausgeführte und dem Referat für Gesundheit und Umwelt – RGU – gegenüber nach Art. 61 BayWG abgenommene Regen-Entwässerungsanlage, lässt keine Verunreinigung des Grundwassers befürchten und war preislich günstig zu realisieren.