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regenwassermanagement_01Der Klimawandel schlägt sich in außergewöhnlichen, kurzen und heftigen Regenereignissen in Europa nieder. Mit einem Regenwasser-Management – auch im Kleinen für den einzelnen Bauherren – sollen die Folgen eines extremen Regenereignisses für die baulichen und Sach-Anlagen gering gehalten und Personenschäden ausgeschlossen werden.

Rechtliche Basis für den Umgang mit Regenwasser (genehmigungspflichtig, oder nicht) sind das Bayerische Wassergesetzt (BayWG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Weitere Informationen erhält man über das Bayerische Landesamt für Umwelt – LFU in Augsburg, bzw. über die jeweiligen Wasserwirtschaftsämter.

Wichtige gesetzliche Grundlagen sind:

  • § 8 WHG, Erlaubnis Bewilligung,
  • § 9 WHG, Benutzung,
  • § 25 WHG, Gemeingebrauch,
  • Art. 18 BayWG, Gemeingebrauch
  • Art. 61 BayWG, Bauabnahme

Grundlage der Planung in Bayern sind unter anderem die Niederschlagwasserfreistellungsverordnung (NWFreiV), die technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von Niederschlagwasser ins Grundwasser (TRENGW) und die technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von Niederschlagwasser in Oberflächengewässer (TRENOG).

Im Einzelfall sind die Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde bzw. der Stadt zu beachten. Besondere Aufmerksamkeit ist in Wasserschutzgebieten geboten – hier sind die entsprechenden Gebietsverordnungen (WSG-VO) zu beachten.

Beim Regenwasser-Management haben sich folgende Bausteine bewährt:

  • dezentrale Rückhaltung,
  • Versickerung,
  • Oberirdische Sammlung und Ableitung,
  • Behandlung,
  • Regenwassernutzung
Regenwasser-Management
Regenwasser-Management
Rückhalt: Gründach
Rückhalt: Gründach
Rückhalt: Sickerteich oder Mulde
Rückhalt: Sickerteich oder Mulde
Entsiegelung
Entsiegelung: ofenporige Pflaster, Drainpflaster oder Kiesflächen

Eine Entsiegelung der Oberflächen trägt dazu bei, daß das Grundwasser weiter mit Regenwasser gespeist wird und die Abflussspitzen aus der Oberflächenableitung gemindert werden:

Das gezielte Einleiten von Niederschlagwasser in den Untergrund – Versickerung – gilt grundsätzlich als Grundwasserbenutzung. Zur Genehmigungsbeantragung (falls erforderlich) berät Sie Ihre Kreisverwaltungsbehörde, das Wasserwirtschaftsamt oder auch die Gemeinde.

Für die Versickerung von Niederschlagwasser stehen verschiedene Anlagentypen zur Verfügung, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen und zu realisieren sind (DWA-A138 und DWA-M 153):

  • flächenhafte Versickerung über eine entsiegelte Oberfläche,
  • flächenhafte Versickerung über eine Sicker-Mulde,
  • linienförmige Versickerung über eine Rohrrigole oder Füllkörperrigole,
  • punktuelle Versickerung über einen Schacht (in Ausnahmefällen zulässig).

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Neben den genannten Möglichkeiten der Regenwasserbewirtschaftung eignet sich Regenwasser auch für vielfältige Nutzungen in Hauhalt, Garten, Industrie und Gewerbe. Zur Deckung des täglichen Wasserbedarfs im Haushalt wird beispielsweise nur rund die Hälfte des Wassers unbedingt in der Trinkwasserqualität benötigt. Zum Garten gießen, zum Putzen und für die Toilettenspülung kann ohne weiteres sauberes Regenwasser verwendet werden.

Beim LFU kann eine entsprechende Broschüre „naturnaher Umgang mit Regenwasser“ als pdf-Dokument heruntergeladen werden:
http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_88_umgang_mit_regenwasser.pdf

In Kombination von Regenwassernutzung und der Regenwasserversickerung lassen sich positive Effekte erzielen (fbr-Hinweisblatt H 101):
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  • weitestgehender Erhalt der natürlichen Grundwasserneubildung,
  • möglicher Einsatz der Versickerung bei schwierigen Bodenverhältnissen,
  • Reduzierung der Anlagendimension (Versickerung) um ca. 20%
  • Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs
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