Wird im Zuge der Kanalinspektion im öffentlichen Bereich festgestellt, dass der Grundstücksanschluss defekt ist oder vermutlich Grundwasser in die Grundleitungen eindringt, wird der Grundstückseigentümer mit einer Frist aufgefordert die eigene Grundstücksentwässerungsanlage zu sanieren und mit einem Prüfprotokoll die Dichtigkeit nachzuweisen.
Die rechtlichen Grundlagen, dass die Grundstücksentwässerung dicht, standsicher und betriebssicher zu betreiben ist findet sich im Wasserhaushaltsgesetz und der jeweiligen Entwässerungssatzung wider:
- § 60 (1) WHG – Kanal ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben,
- § 62 (2) WHG – der Betreiber hat die Anlage auf Funktionsfähigkeit, Zustand (Dichtheit) selbst zu überwachen,
- § 57 WHG – die Schädlichkeit des Abwassers ist so gering wie möglich zu halten,
- Regel der Technik: DIN 1986-30 (2012-02)
- Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt München – in § 30 Abs. 1: Grundstücksentwässerungsanlagen „sind stets in baulich gutem Zustand und vollkommen betriebsfähig – insbesondere wasserdicht und wurzelfest – zu halten“. „Sind Mängel zu vermuten (Baujahr etc.), so ist der Stadt unverzüglich Anzeige zu erstatten“.
Die Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) ist eine wesentliche, langlebige Infrastrukturanlage, die die Entsorgung der Liegenschaft sicherstellen soll. Ist die Entsorgung gestört, können Schäden am Gebäude und der Umwelt entstehen. Werden die privaten Kanäle nicht regelmäßig (ca. alle 20-25 Jahre) untersucht, so können entstandene Schäden gegebenenfalls nur aufwendig durch Neubau wieder funktionsfähig gemacht werden, da die Schäden schon zu weit fortgeschritten sind, so dass eine Sanierung oder Reparatur nicht mehr möglich ist.
Neue oder erneuerte (sanierte) Leitungen müssen bei einer eventuellen Dichtheitsprüfung höheren Anforderungen genügen als dies bei bestehenden Anlagen der Fall ist. Generell wird in München nur die Prüfung mittels Wasser- oder Luftdruck zum Nachweis der Dichtigkeit anerkannt. Eine optische Inspektion ist nicht ausreichend. Bei neuen Leitungen gelten darüber hinaus die Anforderungen der Norm DIN EN 1610. Die Durchführung der Prüfung muss im Rahmen von genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen und genehmigungsfreien Sanierungsmaßnahmen angemeldet und durch einen Mitarbeiter des Kanalnetzbetreibers überwacht werden.
Wie geht man vor, wenn Kanalschäden zu vermuten sind:
- Grundlagenermittlung: gibt es Bestandspläne oder Baupläne?
- Zwischenergebnisse: Lageplan der Leitungsverläufe, Protokolle, Fotos der Kanal-TV-Befahrung, Dichtigkeitsprotokolle auswerten,
- individuelle Sanierungsplanung: Planung, Angebotsanfragen bei Fachfirmen, Ausführung, Abnahme.
Studie der Bundeswehrhochschule München, 11/2010:
Schadensdichte GEA | Anzahl | Proz. Anteil | gesch. Schadensrate |
Gebäude bis 1948 | 4.882.500 | 27,9 % | 95 % |
Gebäude 1949 – 1979 | 8.190.000 | 46,8 % | 65 % |
Gebäude ab 1979 | 4.375.000 | 25,3 % | 30 % |
mittlere Schadensdichte | 64 % |
Die Instandsetzung der privaten Kanalisation kann unterschiedliche Qualitäten und Quantitäten erfordern. Um die wirtschaftlichste Lösung für die Liegenschaft zu finden, sind sämtliche Gewerkemöglichkeiten zu untersuchen:
- Reparatur: punktuelle Schadenbehebung durch Kurzliner, Quicklock oder durch eine Flüssigsanierung,
- Renovierung: Schadenbehebung über ganze Haltungen durch den Einbau von Schlauchlinern,
- Erneuerung: längere oder punktuelle Schadenbehebung durch die Neuverlegung von Kanälen (Außenbereich) und/oder Installation neuer, abgehängter Leitungen (Innenbereich) im Hauskeller.
In der Regel sind bei größeren Liegenschaften sämtliche Gewerke für eine wirtschaftliche Kanalsanierung erforderlich: Tiefbau, Kanalsanierer und Installateur.
Bei Eingriffen in die Grundstücksentwässerungsanlage (Anbau, Ausbau oder Bestandssanierung) wird im Zuge der behördlichen Genehmigung die Abtrennung des Regenwassers von der Kanalisation verlangt – falls es sich um eine Mischkanalisation handelt. Das Regenwasser ist neuen, eigenen Versickerungsanlagen zuzuführen und dort zu versickern. Die Regenwasserkanäle sind dann nicht zu sanieren; die Regenwassergebühr entfällt.
Die Planung einer Kanalsanierung könnte wie folgt aussehen (München-Schwabing):
Nur bei ganzheitlich ausgerichteten Maßnahmen profitieren Eigentümer, Abwasserentsorger und der Boden- und Gewässerschutz gleichermaßen. Die RAL-Gütezeichen Güteschutz Kanalbau (RAL-GZ 961) und Grundstücksentwässerung (RAL-GZ 968) bieten bei der Suche nach einem geeigneten Fachbetrieb eine sichere Orientierung. Die besonders hohe Qualität zeigt sich durch Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Entsprechende Fachbetriebe führen ein Gütezeichen und erfüllen definierte Qualitätsanforderungen, die regelmäßig überprüft werden.
Bei bestehenden Gebäuden und Anlagen fallen für qualifizierte Untersuchungen Kosten ab ca. 400 € an. Die Kosten für die Untersuchung der Grundstücksentwässerungsanlage hängen von den Faktoren Länge, Verlauf der Leitungen und deren Verzweigung sowie der Zugänglichkeit (mit/ohne Kontrollschacht) ab. Für die Untersuchung eines Leitungsnetzes können die Kosten für die Prüfung einer kleinen Grundstücksentwässerungsanlage ohne abzweigende Leitungen auf 400 bis 550 €, für die Prüfung einer mittleren Grundstücksentwässerungsanlagemit wenig abzweigenden Leitungen auf 800 bis 1100 € und für die Prüfung einer großen Grundstücksentwässerungsanlage mit vielen abzweigenden Leitungen auf 1350 bis 1800 € geschätzt werden.