Für den Transport und die Ableitung des Schmutzwassers bis zur Abwasserreinigung werden Kanäle gebaut und betreiben. Die Länge der öffentlichen Kanalisation beträgt ca. 95.000 km und die Summe der privaten Leitungen wird auf ca. 250.000 km geschätzt. Grundsätzlich kommen zwei Entwässerungssysteme für die Ableitung des Schmutz- und des Niederschlagwassers zur Anwendung:
- das Trennsystem und
- das Mischsystem (Ableitung von Schmutz- und Regenwasser)
Am häufigsten gelangt das Abwasser im freien Gefälle zur Kläranlage. Abwasser kann jedoch auch über Druck- oder Unterdruckleitungen gefördert werden.
Beim Trennsystem werden Schmutz- und Regenwasser in getrennten Kanälen abgeführt. Das Schmutzwasser gelangt zur Kläranlage während das Regenwasser zum nächsten Gewässer oder zu einer Versickerungsanlage abgeleitet wird. Beim Mischsystem erfolgt eine gemeinsame Ableitung von Schmutz- und Regenwasser in einem Kanal zur Kläranlage. Der Anteil der Mischkanalisation beträgt in Bayern rund ⅔ der vorhandenen Kanäle. Bei starken Regenfällen werden in der Mischkanalisation große Wassermengen zur Kläranlage abgeleitet.
Abwasserleitungen auf Privatgrundstücken sind neben dem öffentlichen Kanalnetz ein wichtiger Bestandteil des Entwässerungssystems. Man geht davon aus, dass bis zu 80 % der privaten Abwasserleitungen undicht sind, denn häufig wurden sie weder von einer Fachfirma noch nach den Regeln der Technik gebaut – und danach selten überprüft. Um Boden und Grundwasser zu schützen und zu verhindern, dass Grundwasser durch undichte Leitungen eindringt und Kläranlagen unnötig belastet, müssen Hausbesitzer ihre Abwasserleitungen prüfen und bei Bedarf sanieren.
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer zuständig für Bau, Betrieb und Unterhalt der Grundstücksentwässerungsanlage (GEA). Ob der Grundstückseigentümer auch für den Grundstücksanschluss zuständig ist, ist der entsprechenden Entwässerungssatzung (EWS) zu entnehmen.
Weiterhin regelt unter anderem die Entwässerungssatzung:
- Art der Abwasserbeseitigung (Trenn-/Mischsystem),
- Bautechnische und betriebliche Bestimmungen (wasserdicht, wurzelfest, Art der Schachtabdeckungen)
- Schutz gegen Rückstau (Rückstauebene)
- Zulässige und verbotene Einleitungen (feste Stoffe, Mineralöle, Kunststoffe, Schlachtabfälle, Lösungsmittel etc.)
- Genehmigungsverfahren für die Entwässerungsplanung (Planfertiger, Darstellung, andere Sparten, Lageplan, Abwicklung etc.)
- Überprüfung von Privatkanälen bei Neubau und Wiederholungsprüfungen bei Bestandsanlagen (Dichtigkeitsnachweise, baulicher Zustand)
- Unterhalt von Privatkanälen.