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Die örtliche Bauüberwachung ist nach HOAI eine besondere Leistung. Zur Regelleistung gehört die Bauoberleitung, die folgende Grundleistungen abdeckt:

  • Aufstellen eines Terminplanes,
  • Kostenfestestellung,
  • Abnahme von Bauleistungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung
  • Überwachung und Prüfung der Anlagenteile,
  • Antrag auf behördliche Abnahmen,
  • Übergabe des Objektes,
  • Zusammenstellung der Objektunterlagen.

tiefbauplanung_02Die örtliche Bauüberwachung erfordert eine viel höhere Baustellenpräsenz und erfüllt damit folgende Leistungen:

  • Überwachung der Bauleistung,
  • Mitwirken beim Aufmaß der Leistungen,
  • Mitwirken bei den (behördlichen) Abnahmen,
  • Rechnungsprüfung

Wenn kein HOAI-Vertrag geschlossen wird, wird vorab eine Bauzeitenschätzung mit Bauablaufplanung im Zuge der Ausführungsplanung erstellt. Die örtliche Bauüberwachung wird dann nach Tagessätzen während der Bauzeit abgerechnet und ist damit unabhängig von der Bausumme.

Das macht den Vertreter des Bauherren – den örtlichen Bauleiter – unabhängig von eventuellen Kostensteigerungen und ermöglicht eine besonders wirtschaftliche Kostenverfolgung und ein Nachtragsmanagement.

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