Wir bieten das gesamte Leistungsspektrum der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI im Bereich des Tiefbaues und der technischen Gebäudeausrüstung (Entsorgung) an. Gemäß HOAI sind dies Leistungen aus Abschnitt 3 mit Anlage 12 – Ingenieurbauwerke: Bauwerke der Abwasserentsorgung und Bauwerke der Wasserversorgung (Brunnen/Wärmepumpen etc.).
Da in der Regel das gesamte Leistungsbild eines Projektes bearbeitet wird, gibt es keine Schnittstellen- oder Dokumentations- bzw. Genehmigungsplanungs-Probleme, die zu zusätzlichen Abstimmungsschwierigkeiten führen könnten. Der Planer ist rechtzeitig in die Gesamtmaßnahme eingebunden und kann sich mit den anderen Fachplanern bzw. Gewerken abstimmen.