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Montessorischule Niederseeon, LKR Ebersberg

Die Gebäude der Schule für ca. 100 Kinder sind nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Insgesamt handelt es sich um vier Gebäude mit dem Haupthaus – der Villa aus dem Jahr 1935 – dem Kindergarten und den beiden Werkraum-, Schul- und Küchengebäudeteilen. Im Jahr 2008 wurden durch unser Büro Voruntersuchungen durchgeführt, weil die Kellerwände der Villa mehr und mehr durchfeuchteten und die Ursache möglicherweise in der Abwasser-/Regenwasserentsorgung vermutet wurde. Außerdem bestand von Seiten der KVR Ebersberg die Auflage die vorhandene Kleinkleinkläranlage auf den Stand der Technik zu bringen. Daher musste eine Genehmigungsplanung nach Art. 17a BayWG erarbeitet werden. Die Bodenverhältnisse sind für die Regenetwässerung als schwierig einzuschätzen gewesen.

Projektziele

  • Sanierung der Schmutzwasserkanalisation (innen+außen)
  • Versickerung des Regenwassers
  • Umrüstung der Kläranlage auf Reinigungsklasse C
  • Vor-Reinigung des Abwassers aus der Küche
  • Zisterne, Nutzung Regenwasser

Projektzeiträume

in 2008 und 2009

Genehmigungsplanung/Genehmigung
7 Monate

Ausführungsplanung, Vergabe
7 Monate

Ausführung
6 Monate (mit Unterbrechungen)

Abbruch alte Klärgrube

Kanalverlegung, Schacht setzen

Nachrüstung biologische Kleinkläranlage

Rohrinstallation

Regenwasser-Hausanlage

Projektbeschreibung

Die Liegenschaft der Montessorischule hat zwei Kleinkläranlagen, die das anfallende Abwasser entsorgen. Der Kindergarten hatte eine neuere biologische Kleinkläranlage der Fa. AquaSys installiert. Die übrigen Gebäude wurden über eine ältere Sandfilteranlage entsorgt. Die Überplanung der Abwasserentsorgung ergab, dass die Filteranlage für die aktuellen Anforderungen an die Abwasserentsorgung nicht mehr geeignet war und insbesondere auch kein Trennsystem – wie geplant und in den älteren Planunterlagen dargestellt – vorlag; Regenwasser aus der nördliche Dachentwässerung der Villa wurde in die Kanalisation gegeben, die an die Kläranlage angeschlossen war. Regenwasser darf grundsätzlich nicht in eine Kleinkläranlage eingeleitet werden! Die Anlage wurde demnach vor ca. 8 Jahren unzulässig geplant, gebaut und seit dem betrieben.

Die Einleitung aus der Küche erfolgte direkt in die Bestandskläranlage. Fetthaltige Abwässer – wie aus Küchen – sind vorab über Abscheider zu reinigen, so das der Klärprozeß nicht gestört und auch das Kanalnetz nicht mit Fett zugesetzt wird. Für diese Abwässer war ein Fettfang der Größenklasse NG 1 nachzurüsten.

Insgesamt umfasste die Maßnahme im Detail:

  • Ausbau der Einbauten der Sandfilteranlage inkl. Entleerung der Vorklärung,
  • Abbruch/Rückbau der alten Drei-Kammer-Absetzgrube,
  • Neuverlegung des Abwasserkanals bis zum Klärbehälter,
  • Umbau des Bestandskanals zum Regenwasserkanal mit Hebeanlage in eine neue Muldenversickerung,
  • Neu-Installation der Abwasserrohre im Keller,
  • Installation eines Pumpenhebeschachtes mit Anschluss der kellerseitigen Grundleitungen und einer Abwasserhebeanlage,
  • Einbau der biologischen Kleinkläranlage „Clear-Rex“ für 26 EW,
  • Einbau eines Fettabscheiders NG 1 nach DIN 4040, außen liegend, Beton,
  • Umbau des Absetzschachtes zu einer Regenwassernutzungsanlage, Zisterne mit Haus-Brauchwasser-Nutzungsanlage nach DIN 1989-1 für die Gartenbewässerung.

Die aufwendige Umbaumaßnahme musste in Bezug auf die Abwasserentsorgung in den Sommerferien erfolgen, da der Schulbetrieb uneingeschränkt weiter laufen sollte. Nachdem die technischen Anlagen eingebaut worden sind – und der Schulbetrieb wieder aufgenommen war -, ist ein 5 wöchiger Probebetrieb aufgenommen worden, bei dem die Qualität der Abwasserreinigung überprüft wurde: es wurden alle 2 Wochen mehrer Proben gezogen und auf CSB, NH4-N, pH-Wert, abfiltrierbare Stoffe, Sauerstoffgehalt, Trübung, Schlammgehalt TS und oTS untersucht. Der Probebetrieb wurde erfolgreich beendet – die SBR-Anlage musste lediglich von ihren Zykluszeiten angepasst werden.

Für beide biologischen Kläranlagen wurde ein Wartungsvertrag abgeschlossen.

Das ursprüngliche Budget von ca. 60.000,- Euro wurde deutlich – um 20.000,- Euro – überschritten, da die Regenentwässerung vollständig umgestaltet werden musste, denn die bisherige Einleitung in die Kläranlage war unzulässig gewesen.

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